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Weg zu Ihrem Traumdomizil.



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oder verkaufen? Spazieren Sie einfach
durch die Altstadt zu Team Rauscher!
Unser Büro in der Petersbrunnstraße
15 liegt direkt am Fuße des
Festungsberges im schönen Nonntal,
nicht weit entfernt von der Pfarrkirche
St. Erhard.
Oder Sie rufen uns an:
+43 (0)662 88 02 04
| 1. | Grunderwerbssteuer vom Wert der Gegenleistung (Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich) |
3,5 % |
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| 2. | Grundbucheintragungsgebühr (Eigentumsrecht) | 1,0 % | ||||||||||||
| 3. | Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren | |||||||||||||
| 4. | Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren (länderweise unterschiedlich) | |||||||||||||
| 5. | Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen - Übernahme durch den Erwerber: Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung bis zu 50% des aushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung der Laufzeit möglich. Der Erwerber hat keinen Rechtsanspruch auf Übernahme eines Förderungsdarlehens. | |||||||||||||
| 6. | Allfällige Anliegerleistungen laut Vorschreibung der Gemeinde (Aufschließungskosten und Kosten der Baureifmachung des Grundstückes) sowie Anschlussgebühren und -kosten (Wasser, Kanal, Strom, Gas, Telefon etc.) | |||||||||||||
| 7. | Vermittlungsprovision
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| 1. | Vergebührung des Mietvertrages (§ 33 TP 5 GebG): 1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. USt), höchstens das 18fache des Jahreswertes, bei unbestimmter Vertragsdauer 1% des dreifachen Jahreswertes.
Seit 1.7.1999 ist der Bestandgeber (bzw. in dessen Vertretung z.B. der Makler, Hausverwalter, Rechtsanwalt oder Notar) verpflichtet, die Gebühr selbst zu berechnen und abzuführen. Bei befristeten Bestandverträgen über Gebäude oder Gebäudeteile, die überwiegend Wohnzwecken dienen, sind die Gebühren ab diesem Zeitpunkt mit dem Dreifachen des Jahreswertes begrenzt. |
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| 2. | Vertragserrichtungskosten: nach Vereinbarung im Rahmen der Tarifordnung des jeweiligen Urkundenerrichters. | |||||||||||||||||||||||||||||||||
| 3. | Vermittlungsprovision: Für die Berechnung der Provision wird der Bruttomietzins herangezogen. Dieser besteht aus:
Für die Berechnung der Provisionsgrundlage ist die Umsatzsteuer nicht in den Bruttomietzins einzurechnen. Die Heizkosten sind ebenso wenig miteinzurechnen, wenn es sich um die Vermittlung von Mietverhältnissen an einer Wohnung handelt, bei der nach den mietrechtlichen Vorschriften die Höhe des Mietzinses nicht frei vereinbart werden darf (Angemessener Mietzins, Richtwertmietzins). Eine Provision für besondere Abgeltungen in der Höhe von bis zu 5% kann zusätzlich mit dem Vormieter vereinbart werden. |
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| 1. | Vergebührung des Pachtvertrages (§ 33 TP 5 GebGes) 1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttopachtzinses; bei unbestimmter Vertragsdauer 1% des dreifachen Jahresbruttopachtzinses. | ||||
| 2. | Vertragserrichtungskosten nach den Tarifen des jeweiligen Urkundenerrichters. | ||||
| 3. | Vermittlungsprovision: a) Pachtverhältnisse insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft Für die Vermittlung der Verpachtung von Liegenschaften oder Liegenschafts-teilen darf mit beiden Auftraggebern eine Provision vereinbart werden, die mit einem Prozentsatz des auf die Pachtdauer entfallenden Pachtzinses festgelegt ist.
b) Unternehmenspacht Bei unbestimmter Pachtdauer....................3-facher monatlicher Pachtzins Bei bestimmter Pachtdauer bis zu 5 Jahren...................5% bis zu 10 Jahren.................4% über 10 Jahre....................3% jeweils plus 20% USt. Für die Vermittlung von Abgeltungen für Investitionen oder Einrichtungsgegen-ständen darf mit dem Verpächter oder Vorpächter 5% des vom Pächter hiefür geleisteten Betrages vereinbart werden. |
| 1. | Vergebührung des Darlehensvertrages bei Kontokorrentkrediten mit einer Laufzeit über 5 Jahre |
0,8 % 1,5 % |
| 2. | Grundbuchseintragungsgebühr | 1,2 % |
| 3. | Allgemeine Rangordnung für die Verpfändung | 0,6 % |
| 4. | Kosten der Errichtung der Schuldurkunde nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters | |
| 5. | Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren laut Tarif | |
| 6. | Kosten der allfälligen Schätzung laut Sachverständigentarif | |
| 7. | Vermittlungsprovision: Darf den Betrag von 2% der Darlehenssumme nicht übersteigen, sofern die Vermittlung im Zusammenhang mit einer Vermittlung gemäß § 15 Abs. 1 IMVO steht. Besteht kein solcher Zusammenhang, so darf die Provision oder sonstige Vergütung 5% der Darlehenssumme nicht übersteigen. |